Wynajem aut dostawczych Wroc³aw poznañ
wypo¿yczalnnia samochodów

Autovermietung Wroc³aw Poznañ

Allgemeine Vertragsbedingungen

&1 Vertragsgegendstand

1.Der Vermieter bekundet, dass er der Besitzer von dem Wagen, Modell Fiat Ducato – genau im Punkt 1 des Mietvertrags beschrieben, nachstehend Fahrzeug genannt, ist.
2.Der Vermieter bekundet, dass das Fahrzeug verkehrssicher, technisch einwandfrei (es gibt keine sichtbare Schädigungen) und ausgestattet mit Kfz-Apotheke, Feuerlöscher, 2 Warndreiecke, Zigarettenanzünder, Warnweste, Radio mit CD-Player, 4 Spanngurte, 4 Klammer, Wechselrad, eine Kiste mit Radschlüssel und Heber ist.
3.Der Vermieter stellt zur Vermietung und der Mieter nimmt in Vermietung das oben beschriebene Fahrzeug gemäß den Bedingungen, die im Mietvertrag enthalten sind. Die Übergabe des Fahrzeuges erfolgt nach dem Unterschreiben des Mietvertrags.
4. Der Vermieter bekundet, dass das Auto voll versichert im Rahmen der AC, OC und Personeninsassenversicherung (PAI) ist. Die Versicherung gilt für Polen und andere Länder der Europäischen Union, zu denen es vetragsgemäß keine Begränzungen gibt. Die Versicherung erstreckt sich nur auf die Personen, die im Mietvertrag als zur Benutzung des Mietwagens berechtigt genannt wurden. Die Versicherungsbestätigung ist im Kfz-Papieren enthalten. Die Fahrten ins Ausland sind nur dann möglich, wenn der Vermieter sein Einverständnis dazu erklärt. Der Mieter muss dann auf eigene Hand die entsprechende Versicherung, die in dem Land, in dem das Fahrzeug genutzt wird, gültig ist, kaufen.
5.Der Vermieter haftet nicht für die Autoschaden, die außerhalb der Grenzen Polens verursacht wurden. Falls der Mieter ins Ausland ohne Einverständnis des Vermieters ausfährt, muss er eine Strafe in Höhe von fünfmaligen Mietkosten bezahlen.
6. Falls der Mieter bei Übergabe Schäden oder Mängel feststellt, muss er diese in dem Übergabeprotokoll anmerken. Wenn diese nicht angemerkt werden, bedeutet das, dass alle Schäden durch den Mieter verursacht wurden. Der Mieter haftet dafür gemäß der Bedingungen, die im Mietvertrag beschrieben wurden.

7.Nach Übergabe des Fahrzeugs haftet der Mieter dafür.
8.Der Vermieter darf die Vermietung ablehnen, ohne den Grund dafür zu geben.

§2 Mietbedingungen

1.Das Fahrzeug wird dem Mieter im Breslau, in dem Sitz des Vermieters, übergeben. Dort soll das Fahrzeug zurückgegeben werden.
2.Der Mieter ist verpflichtet, die Benutzeranweisung des Fahrzeugs kennen zu lernen. Außerdem verpflichtet er sich, das Fahrzeug gemäß der in der Benutzeranweisung enthaltenen Anordnungen zu nutzen und das Recht im Verkehr und das Polnische Recht zu verfolgen.
3.Der Ausfuhr des Fahrzeugs oder Ausfahrt in folgende Länder ist verboten: Russland, Litauen, Weißrussland, Ukraine, Lettland, Estland, Rumänien, Moldawien, Serbien, Kroatien, Slowenien, Bosnien und Herzegowina und auch in andere außereuropäische Länder.
4.Die Fahrt im Bezirk etwa 50 km von der Grenze mit Russland, Litauen, Weißrussland und Ukraine ist unter Gefahr verboten, dass das Fahrzeug bewegungsunfähig gemacht wird oder Polizei oder andere Behörden angezeigt werden.
5.Der Mieter hat kein Recht, mit dem Fahrzeug zu verwalten oder das Recht darauf Dritten zu gewähren. Zur Benutzung des Mietwagens sind nur die im Mietvertrag genannten Fahrer berechtigt.
6.Der Vermieter verbietet das Rauchen, Trinken und Essen in dem Fahrzeug und der Mieter das ohne Einwände akzeptiert.

7.Der Mieter wird verpflichtet auf eigene Hand das Fahrzeug im ordentlichen Zustand, sowohl innen als auch außen, zu erhalten und in diesem Zustand das Fahrzeug zurückzugeben.

Der Mieter darf nicht:

Das Fahrzeug unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mittel fahren

mit dem Fahrzeug an Autorennen oder Training dazu teilnehmen.
das Fahrzeug zum Fahrlehre nutzen.
mit dem Fahrzeug auf den nicht gefestigten Straßen.
das Fahrzeug als Requisit zu benutzen.
Ein- oder Ausfuhr außerhalb Polens die im Zollrecht verbotenen Güter (z.B. Zigaretten, Drogen, Waffe, Tiere unter Schutz und Gegenstände daraus).
das Fahrzeug wider der Produzentenspezifikation umbauen.

das Fahrzeug wider seiner Bestimmung nutzen.

Bedingungen zur Nutzung des Fahrzeugs.

Der Mieter ist verpflichtet, sich um das Fahrzeug zu kümmern.
Der Mieter darf nicht:
- mehr Personen oder größere Ladung als in den Lkw-Papieren erlaubt führen.
- Personen oder Gegenstände als Untermiete transportieren.
- mit dem Fahrzeug andere Fahrzeuge abschleppen.
- for transportation of caustic dirty materials, with sharp edges of other, which may corrode, destroy, damage or stain any elements of the car.
- das Fahrzeug außerhalb Polens ohne schriftliches Einverständnis nutzen.
- das Fahrzeug in den Ländern, in die Einfahrt von dem Vermieter verboten wurde, nutzen.

§3 Unabsehbare Ereignisse

1. Wenn ein Autounfall oder Zusammenstoß passiert, ist der Mieter verpflichtet, die Polizei anzuzeigen und den Vermieter zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, von der Polizei die Fertigung des entsprechendes Protokolls aufzufordern. Dieses Protokoll soll dem Vermieter gezeigt werden. Und wenn der Unfall oder Zusammenstoß von dem Dritten verursacht wurde, ist der Mieter verpflichtet alle nötigen Informationen über den Verursacher zu sammeln.
2.Der Mieter darf auf keinen Fall die Ansprüche von Dritten akzeptieren. Der Mieter soll seine Schuld nicht zugeben, nur wenn die Polizei diese feststellt.
3. Im Fall des Diebstahls oder Einbruchs ist der Mieter verpflichtet, die Polizei sofort anzuzeigen und den Vermieter zu informieren.
Der Mieter ist verpflichtet, von der Polizei die Fertigung des entsprechendes Protokolls aufzufordern. Dieses Protokoll soll dem Vermieter gezeigt werden.
4. Wenn die Kfz-Papiere oder Schlüssel verloren oder die Kfz-Kennzeichen gestohlen werden, ist der Mieter verpflichtet die Polizei sofort anzuzeigen und den Vermieter zu informieren. Der Mieter ist verpflichtet, von der Polizei die Fertigung des entsprechendes Protokolls aufzufordern. Dieses Protokoll soll dem Vermieter gezeigt werden.
5. In allen oben genannten Situationen ist der Mieter rücksichtslos verpflichtet den Vermieter zu informieren, das Fahrzeug uns Ereignisplatz entsprechend zu sichern. Außerdem ist der Mieter verpflichtet dem Vermieter das entsprechende Polizeiprotokoll zu zeigen, das Beschreibung des Ereignisses, Information darüber und die Aufstellung aller Schäden und Verluste enthält.
6. Der Mieter darf nicht selbst das Fahrzeug reparieren oder reparieren lassen.
7. Wenn ein der obengenannten Ereignisse passiert, ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter Hilfe bei dem Erledigen aller damit verbundenen Sachen zu leisten, insbesondere bei Entschädigungsansprüchen oder Gerichtsverfahren.
8. Der Vermieter haftet nicht für die Sachen, die im Fahrzeug transportiert, verloren oder gelassen werden.
9. Der Vermieter haftet auch nicht für den Mieter oder Dritten, wenn ein Unfall oder Zusammenstoss passiert. Alle Haftung (auch zivile) liegt bei dem Mieter.


§4 Mietzeit

1. Der Vermieter vermietet das Fahrzeug auf eine bestimmte Zeit.
2. Abrechnungseinheit für den Mietvertrag ist hier eine Zeit von 24 Stunden, nachstehend ein Miettag genannt und Mindestmietzeit ist. Der Miettag beginnt um die Uhr, um die das Fahrzeug an den Mieter übergeben wird, an dem bestimmten Tag und dauert bis dieselbe Uhr am nächsten Tag.
3. Der Beginn der Mietzeit bestimmt Punkt 2 des Mietvertrags.
4. Wenn das Fahrzeug früher als im Mietvertrag angenommen das Fahrzeug zurückgibt, bewahrt der Vermieter die bezahlte Miete und der Mieter stimmt damit überein.
5. Wenn der Mieter das Fahrzeug nicht pünktlich zurückgibt, trifft der Vermieter alle entsprechenden Maßnahmen, d.h. zeigt die Polizei oder andere Behörde wegen des Diebstahls an, alle Konsequenzen und Kosten trägt der Mieter. Unabhängig davon zahlt der Mieter auch eine Strafe gemäß Punkt 6 des Mietvertrags.
6. Falls besondere Umstände auftreten oder wenn der Vermieter Vermutungen hat, dass das Fahrzeug falsch/nicht vertragsgemäß benutzt wird, kann er die sofortige Rückgabe des Fahrzeuges auffordern und der Mieter ist dann verpflichtet, das Fahrzeug zurückzugeben.

§5 Bezahlung

1. Die Seiten vereinbaren die Höhe der Miete, die im Mietvertrag Punkt 9 bestimmt wird.
2. Alle Gebühren werden in PLN ausgedrückt und sind Nettobeträge. Die Zahlung erfolgt aufgrund der von dem Vermieter am Übergabetag ausgestellten Rechnung. Das Fahrzeug ist mit derselben Tankfüllung wie bei Übernahme zurückzugeben.
3. Mehrwertsteuer wird gemäß den geltenden Vorschriften berechnet.
4. The Lessee is obligated to pay the whole rental sum before the rental commences.
5. Unabhängig von der Miete ist der Mieter verpflichtet, die Kaution in Höhe von 1 000 zl zu bezahlen. Diese Kaution ist Sicherung der eventuellen Ansprüche des Vermieters gegenüber dem Mieter. Der Mieter erlaubt den Vermieter, von der Kaution abzuziehen (gemäß Punkt 6 des Mietvertrags). Die Kaution wird nach dem Abschluss des Mietvertrags und Rückgabe des Fahrzeugs abgerechnet.
6. Wenn der Mieter das nicht gewaschene Fahrzeug zurückgibt, wird ihm eine Strafe in Höhe 40 zl + 22% MwSt. berechnet.

§6 Die Haftung und Strafe

1. Der Mieter berechtigt dem Vermieter zum Abzug von der Kaution aller Ansprüche, die der Vermieter gegenüber dem Mieter erhebt, und besonders:
- wenn der Mieter das Fahrzeug nicht pünktlich zurückgibt, ohne den Vermieter darüber Bescheid zu geben, wird dem Mieter für jede Stunde Verspätung eine Strafe in Höhe von 15 zl + 22% MwSt. berechnet, und wenn die Verspätung einen Miettag (24 Stunden) überschreitet, wird der Mieter mit der Strafe in Höhe von 500 zl + MwSt. pro Tag belastet.
- wenn das Fahrzeug im Innen wider Punkt 2 des Mietvertrags verschmutzt wird, wird der Mieter mit der Strafe in Höhe von 200 zl +MwSt. belastet.
- die Beteiligung des Mieters in allen von ihm verursachten Schaden beträgt die Höhe der Kaution.
- wenn das Fahrzeug mit geringerer Tankfüllung als bei Übergabe zurückgegeben wird, werden dem Mieter die Kosten der fehlenden Benzin gemäß der an dem Rückgabetag auf der in der Nähe von der Firma ASBUS gelegenen Tankstelle geltenden Preisen berechnet.
2. Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter die Strafe in Höhe von der eigenen Beteiligung, die von der Kaution abgezogen wird oder bar gezahlt wird, zu zahlen. (Die Form der Zahlung hängt von dem Vermieter ab). Wenn die Schlüssel, Kfz-Papiere oder die Kfz-Kennzeichen verloren werden, ist der Mieter verpflichtet, alle Gebühren, die im Mietvertrag genannt werden, zu bezahlen. Dem Mieter werden folgende Strafen berechnet:
- 600 zl für Verlust oder Vernichtung der Papieren von Kfz oder Anhänger
- 600 zl für Verlust oder Vernichtung der Kennzeichen von Kfz oder Anhänger
- 600 zl für Verlust oder Vernichtung der Kfz-Schlüssel
- 600 zl für Verlust oder Vernichtung des Registrieretiketts auf der Scheibe
Für Verlust der Fahrzeuggarantie von dem Mieter oder der von dem Mieter bevollmächtigten Person – 20 000 zl + MwSt.
3. Wenn der Vermieter Schaden oder Mängel gemäß Punkt 1 des Mietvertrags haftet der Mieter für die entstandenen Schaden und verpflichtet sich, die Kosten der Schaden zu decken. Der Vermieter hat Recht, die Kaution zu bewahren. Dies befreit den Mieter nicht von der Deckung der Kosten, die die Höhe der Kaution überschreiten.
4. Der Mieter haftet für die Schaden, die in dem Fahrzeug entstanden, wenn:
- die Kosten der Schaden 500 zl nicht überschreiten
- Schaden durch Nachlässigkeit des Mieters entstanden
- Schaden durch absichtliche Schuld des Mieters entstanden
- Schaden durch Nutzung des Fahrzeugs wider seiner Bestimmung, was im Punkt 2 des Mietvertrags beschrieben wurde, entstanden
- Schaden durch Nutzung des Fahrzeugs wider des Rechts im Verkehr und des Polnischen Rechts entstanden
- Schaden durch Nutzung des Fahrzeugs unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mittel entstanden
- Schaden durch Unfall oder Zusammenstoß entstanden und der Mieter aus dem Unfallplatz geflohen ist
- Schaden durch Unfall oder Zusammenstoß entstanden und der Mieter die Polizei nicht angezeigt hat und kann dem Vermieter kein Polizeiprotokoll zeigen
- Schaden durch Unfall oder Zusammenstoß durch Schuld der Dritten entstanden und der Mieter hat keine entsprechenden Informationen über den Verursacher gesammelt
- der Mieter dem Vermieter die Hilfe bei Entschädigungsansprüchen oder Gerichtsverfahren verweigert
- Schaden durch Nutzung des Fahrzeugs wider seiner Bestimmung und des Mietvertrags entstanden
5. Wenn das Fahrzeug oder seine Teilen gestohlen oder vernichtet aus dem Grunde wurden, der auf der Seite des Mieters oder des Fahrers liegt, ist der Mieter verpflichtet folgende Punkte zu beachten:
- Der Mieter verpflichtet sich alle Kosten, die sich aus dieser Situation herausgeben, zu tragen und besonders die Ausgaben, die mit der Wiedergewinnung oder Reparatur verbunden sind, zu decken.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Schaden zu bezahlen, die zur Verlust an der Wert des Fahrzeugs getragen haben.
6. Wenn es während der Mietzeit zur Konfiszierung des Fahrzeugs durch berechtigten Behörde aus den von dem Vermieter unabhängigen Gründen kommt, ist der Mieter verpflichtet, alle damit verbundenen Kosten zu tragen und wenn es unmöglich ist, das Fahrzeug wiederzugewinnen, ist er verpflichtet die Gegenwert des Fahrzeuges dem Vermieter zu zahlen.
7. Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter die Gegenwert der Verluste von Erträgen, die sich aus der Unmöglichkeit der Vermietung aus der Schuld von dem Mieter ergeben, zu zahlen. Der Betrag wird proportional zur Haltezeit des Fahrzeug berechnet.
8. Die Rückgabe von der Kaution erfolgt bis zu 7 Tagen nach der Rückgabe des Fahrzeuges und dem Unterscheiben des Rückgabeprotokolls, bezugnehmend darauf, dass der Vermieter das Recht zur Bewahrung der Kaution gemäß Punkt 5 des Mietvertrags hat.
9. Wenn es Verdächtigungen zur Demontierung, Ersetzung oder Schädigung der zur Fahrzeugs zugehörigen Teilen gibt, hat der Vermieter das Recht, die Kaution bis zu 7 Tagen nach der Klärung des Sachverhalts bezüglich der Verdächtigungen zurückzugeben.
Jedes Mal wenn der Vermieter dem Mieter die Kaution nicht pünktlich zurückgibt, ist er verpflichtet, dem Mieter über die Gründen der Verspätung oder Verweigerung der Rückgabe der Kaution schriftlich zu informieren.
10. Wenn das Fahrzeug gestohlen wird, haftet der Mieter für die entstandenen Schaden, wenn er das Fahrzeug nicht entsprechend gesichert hat oder auch wenn er die Schlüssel oder Kfz-Papiere verloren hat.
11. Alle obengenannten Pflichten gelten auch, wenn der Mieter oder andere das Fahrzeug fahrende Person die Bedingungen, rechtliche Vorschriften oder Versicherungsregel, darunter die Bedingungen der Kfz-Versicherung, verletzt.

RPflichten des Mieters:

- Der Mieter verpflichtet sich, das Polnische Recht zu beachten, besonders das Recht im Verkehr, und wird nicht vorgeben, dass er diese nicht kennt.
- Der Mieter ist verpflichtet alle Kosten der Vindikation zu tragen, die unter anderen: Strafmandate, nicht regulierte Parkgebühren, Abschleppen des Fahrzeugs usw. betreffen.
- Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug, immer wenn das möglich ist, auf den bewachten Parkplätzen oder anderen bewachten Plätzen zu parken, die Kfz-Papieren nicht im Fahrzeug zu lassen, das Fahrzeug, wenn dieses verlassen wird, zu schließen, und alle Sicherungsanlagen, in die das Fahrzeug ausgerüstet ist, zu nutzen.
- Der Mieter verpflichtet sich, das Benzin zu tanken, das im Motorspezifikation im Kfz-Papieren genannt wird.

- • Wenn der Mieter einen Kfz-Anhänger mietet will, muss er einen entsprechenden Führerschein besitzen oder einen Fahrer, der solchen Führerschein besitzt, sichern. Alle Konsequenzen, die sich aus dem Nichtnachkommen dieser Pflicht ergeben, trägt der Mieter.

§7 Schlussfolgerungen

1. Immer wenn im „Allgemeine Vertragsbedingungen“ die Rede über „Mietvertrag“ ist, versteht man unter „Mietvertrag“ auch „Allgemeine Vertragsbedingungen“.
2. Der Vermieter vorbehaltet sich das Recht, die Vertragsstrafen, Entschädigungen oder andere Ansprüche in voller Höhe zu verfolgen, auch wenn diese die in diesem Vertrag genannten Vertragsstrafen überschreiten.
3. Die Punkten, die in diesem Vertrag nicht reguliert wurden, reguliert Zivilprozessordnung.
4. Gerichtssitz und –zuständigkeit. Das Vertragsrecht ist das Polnische Recht. Alle Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit dem Mietvertrag entstehen können, sind durch das Polnische Gericht auszutragen. Alle Vertragsänderungen sind unter Vorbehalt der Ungültigkeit nur in schriftlicher Form einzuführen. Zum Austragen von Streitigkeiten gilt der Text der „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ als Ausgangspunkt.
5. Steuererklärung. Der Mieter bekundet, dass er den Vermieter zur Ausstellung der Mehrwertsteuerrechnung ohne seiner Unterschrift berechtigt. Der Mieter bekundet, dass ihm die geltenden Bedingungen und Steuersätze bezüglich der Vermietung (Tarife und Preislisten) und seinen Verantwortungsbereich in Bezug auf alle entstandenen Schaden bekannt sind, akzeptiert diese und bestätigt die Richtigkeit der oben genannten Informationen.
6. Der Mieter erlaubt seine persönlichen Daten zu kopieren und zu bewahren, und wenn die Vertragsbedingungen verletzt oder die Daten falsch gegeben werden, hat der Vermieter das Recht, diese den entsprechenden Behörden zu übergeben und den Kunden auf der Liste der unehrlichen Kunden zu setzen.

Erklärung des Mieters: Ich bekunde, dass ich mich mit den „Allgemeinen Vertragsbedingungen“ vertraut gemacht habe und die darin enthaltenen Bestimmungen ohne Vorbehalt akzeptiere.


DER MIETER

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